Vape Wool Hanffasern von Black Leaf sind gereinigte Fasern
aus den Stängeln der Hanfpflanze, also im Prinzip genau das gleiche was
Installateure zum Abdichten von Heizungsrohrleitungen verwenden.
Im Falle
von Vape Wool ist der Zweck des Abdichtens eher im Übertragenen Sinne zu sehen,
soll man diese doch für den Gebrauch öliger und/oder harziger Konzentrate im
Vaporizer nutzen.
Die einzig vorstellbare Zweckentfremdung wäre wohl die Herstellung robuster
Hanfseile, wofür die Hanffasern zuvor aber ja erstmal zu Garn gesponnen werden
müssten. Das ist zwar nicht illegal aber gleichwohl ziemlich aufwändig. Jedenfalls
enthalten die grau braunen Fasern selbst definitiv nicht die geringsten Spuren
psychoaktiver Substanzen, sind aber trotzdem in der Lage gewisse Gemüter in
Aufregung zu versetzen.
So erhielt ich vor einigen Tagen eine Mail meines derzeitigen Zahlungsdienstleisters mit der mehr oder weniger freundlichen Aufforderung „alles was mit CBD, Hanf und Blüten zu tun hat“ aus dem Shop zu entfernen. „Öle und Crems mit CBD“ seien jedoch gestattet.
Der Verkauf von derzeit so beliebten CBD Produkten mag ein einträgliches Geschäft sein. Doch aus eigener Erfahrung weiß ich nur zu gut, dass es gleichermaßen auch eine sehr große Bedrohung der eigenen Existenz ist, wenn man den Kunden keine flexiblen Zahlungsmöglichkeiten bieten kann. Die willkürliche Vorgehensweise der Dienstleister bringt es mit sich, dass man ein und dasselbe Produkt in Shop A nur per Banküberweisung, in Shop B aber immer noch per PayPal, Klarna und Co. bezahlen kann.
Natürlich ist es auch bei besagter Hanffaser nicht anders. Einmal kurz die Suchmaschine der Wahl bemüht und schon bekommt man hunderte Shops angezeigt, bei welchen `Vape Wool´ zu kaufen und mit modernen Methoden zu bezahlen ist.
Nun sind die willkürlichen und unerbittlichen Restriktionen diverser Zahlungsabwickler gegen die Hanfbranche, sowohl für die meisten meiner Kollegen als auch für mich keine wirkliche Neuigkeit. Und genau deshalb achte ich im MoJamba Vaporizer Shop peinlich genau darauf, keine „Steine des Anstoßes“ im Sortiment zu haben.
Als ich die Nachricht von
Klarna erhielt, habe ich dementsprechend verwundert nachgefragt, auf welche
Produkte sich die Beanstandung denn wohl beziehen würde und war sprachlos über
die Antwort. SOFORT versuchte ich das Missverständnis aus dem Weg zu räumen und
Klarna über die tatsächliche Beschaffenheit dieses „Hanfprodukts“ aufzuklären. Doch statt dem erhofften, verständnisvollen Einlenkens bekam ich als Reaktion
auf meine freche Rechthaberei zu verstehen, dass ich zusätzlich auch noch „die detaillierte Erläuterung des
Hanfanbaus, die Bücher zur Anbaugrundlage sowie Marihuana drinnen“ aus dem
Shop zu entfernen hätte.
Zensur! Einschränkung der Pressefreiheit! Das werde ich melden!
Freundlich aber
bestimmt äußerte ich meinen Unmut über diese Vorgehensweise und Klarna knickte ein:
„Gerne können Sie Ihre Produkte weiterhin anbieten jedoch müssen Sie sicherstellen, dass die Produkte nicht mit der Zahlungsmethode der Sofort GmbH gekauft werden können.“
Da diese Forderung technisch wohl nur äußerst kompliziert umzusetzen wäre, habe ich brav folgegeleistet und die beanstandeten Produkte SOFORT aus dem Shop entfernt.
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