CBD Blüten, das sind die getrockneten Blütenstände (meistens) von Nutzhanfpflanzen aus EU zertifiziertem Saatgut. Nicht mehr und nicht weniger. Mit entsprechenden Auflagen, ebenso viel Bürokratie und strengen Kontrollen dürfen die speziellen Züchtungen aus dem Sortenkatalog der Europäischen Union, von landwirtschaftlichen Betrieben ganz legal angebaut und vertrieben werden.

Salopp gesagt: Sämtliche Produkte aus und mit Pflanzen(teilen) dieser genormten EU Sorten sind für wissenschaftliche und gewerbliche Zwecke in Europa erlaubt. Sogar in Deutschland.

Dabei hat der Gesetzgeber nicht näher definiert was genau ein gewerblicher Zweck eigentlich ist. Schließlich sind Cannabis und Hanf doch zwei völlig unterschiedliche Dinge und der Nutzhanf vom Feld taugt zu nichts anderem als zur industriellen Weiterverarbeitung. Seile, Papier, Textilien oder Kosmetikprodukte werden daraus hergestellt. Und aus den Samen macht man wertvolles Speiseöl. Marihuana ist was gaaaanz anderes. Dachten die Bürokraten scheinbar. Stimmt so aber nicht ganz!


Hanf bleibt Hanf auch wenn Cannabis draufsteht
 
Botanisch betrachtet gibt es keinen nennenswerten Unterschied: Hanf ist Cannabis und Marihuana ist Hanf. Lediglich das böse THC verwandelt den guten Nutzhanf, auf beinahe magische Weise zu illegalem Cannabis und macht die Hanf- zur Haschischpflanze. Zum Glück hat die EU mitgedacht und sichergestellt, dass alle gelisteten, europaweit legalen Variationen der Hanfpflanze einen THC-Gehalt von 0,2% keinesfalls überschreiten dürfen. Zum Vergleich: Bier mit einem Alkoholgehalt von bis zu 0,5% darf sich Alkoholfrei nennen…

Da Hanfsamen naturgemäß ausgerechnet in den, für Kiffer interessanten Teilen der Pflanze wachsen, werden die Blüten automatisch ungenießbar, sofern die Saaten- und Saatgutherstellung Bestandteil des Konzepts des Nutzhanfanbaus ist. Denn das Rauchen von mit Samen durchsetzen Nutzhanfblüten bewirkt tatsächlich nichts, außer böse Kopfschmerzen. Daher begnügten sich die EU-Beamten mit der gesetzlichen Vorschrift, dass der Anbau grundsätzlich behördlich streng zu überwachen und somit sicherzustellen sei das weder Landwirte noch kiffende Dritte heimlich die schlimmen Haschischpflanzen im legalen Hanffeld verstecken. Dann wird aus dem guten Hanf kein böses Cannabis. So dachte man wohl damals.

Aber die hochmotivierten Gesetzgeber in Brüssel haben bei der Formulierung der Gesetze für die
Re-Legalisierung von und den Umgang mit der traditionsreichen und vielseitigen Nutzpflanze, ihre Rechnung ohne die ambitioniertesten unter den Hanfbauern gemacht. Denn offenbar hat damals niemand unter den EU Bürokraten geahnt, dass talentierte Haschischplantagenbetreiber mit viel Leidenschaft, Enthusiasmus und Knowhow selbst diese kastrierten, äh pardon zertifizierten, zugelassenen und als Genussmittel für Kiffer mutmaßlich ziemlich ungeeigneten Feldfrüchte zu einem, jenseits der Lebensmittel-, Papier- und Textilindustrie sehr gefragten Produkt veredeln könnten.

Nun ist es aber im landwirtschaftlichen Bereich eben nicht besonders ungewöhnlich, dass Nutzpflanzen in Gewächshäusern unter Kunstlicht angebaut werden. Und macht man das mit Hanf, dann fühlt sich dieser pudelwohl dabei. Trennt der Bauer dann noch gründlich die Männchen von den Weibchen, verwendet den richtigen Dünger und weiß, auf was es bei Ernte und Verarbeitung ankommt, wenn dabei eben nicht die Gewinnung von Fasern und Samen im Vordergrund stehen. Dann erhält er als Lohn für seine Mühen ein samenfreies Endprodukt welches nur noch durch das vermeintlich fehlende Rauschpotenzial von „scharfem“ Cannabis zu unterscheiden ist. Durch gezielte Selektion wird dabei noch der Gehalt des legalen Wirkstoff CBD hoch- und der des illegalen THC heruntergezüchtet.  Und zack fertig: Legales Weed! Denkste…

Diese vermeintlich legalen, weil THC armen Hanfprodukte die es mittlerweile auch im Köln- Bonner Raum nahezu in jedem Kiosk zu kaufen gibt sind dann nun doch auch wieder irgendwie illegal.
Zwar wird einerseits gerichtlich anerkannt, dass auch der Verkauf an Endverbraucher einen gewerblichen Zweck darstellt. Dieser ist jedoch nur dann zulässig, wenn jegliches Missbrauchspotenzial zu Rauschzwecken komplett ausgeschlossen ist. Und das – so bestätigt eben jetzt auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil- kann beim Verkauf von Nutzhanfblüten an Endkunden eben nicht sicher ausgeschlossen werden. Denn der EU Hanf könnte ja immerhin noch maximal 0,2% des berauschenden Wirkstoffs enthalten.  Was man damit alles anstellen könnte? Nun, die Antwort auf diese Frage könnte die Bevölkerung verunsichern! ;)


Mord mit einem Küchenmesser oder die Drogenküche im Keller

Das Missbrauchspotenzial eines Küchenmessers liegt auf der Hand. Messer ermöglichen Morde und ein einfaches Küchenmesser ist weitaus billiger als ein Auftragskiller. Der affektgesteuerte Griff zum Küchenmesser als Mordinstrument ist theoretisch durchaus denkbar und  wahrscheinlich weitaus weniger unrealistisch als die Beauftragung eines, mutmaßlich vergleichsweise teuren Auftragsmörders. Trotzdem vertraut der Gesetzgeber dem mündigen Bürger, dass er dieses gefährliche Potenzial (hoffentlich) nicht zur Anwendung bringt. Handel und Besitz von Küchenmessern unterliegen keinerlei Auflagen oder Beschränkungen, ganz gleich wie lang, spitz oder scharf sie sind.

Weil der Gesetzgeber aber in einem 0,2%igen Rest-THC-Gehalt scheinbar ein erheblich größeres Gefahren- und vor allem Missbrauchspotenzial sieht, als in einem langen scharfen Küchenmesser, traut er auch den Verbrauchern keinen verantwortungsbewussten Umgang mit Nutzhanfblüten zu.  Zugegeben, der Haschisch-Messer-Vergleich hinkt etwas. Denn Messer schneiden Gemüse und töten im täglichen Gebrauch keine Menschen. Drogen hingegen machen Menschen zu Zombies. Immer!

Und wer nur den geringsten Hauch einer Droge vernimmt, verfällt ihr komplett. Das geht so weit, dass dann selbst noch die verbliebene Rest-Hirnmasse plötzlich jedem rationalen Verständnis zuwider arbeitet. Wer CBD-Nutzhanfblüten kauft wird daher alsbald vom 0,2%igen THC Gehalt so dermaßen zombifiziert, dass die Kenntnisse über das kleine Einmaleins komplett vom Drogenwahn verdrängt werden.

Fortan kauft Mensch dann nämlich Unmengen der teuren Räucherware im nächsten Kiosk, errichtet sich eine alchemistische Drogenküche im Keller und beginnt damit, in aufwändigen Prozessen das THC aus den Knospen zu extrahieren und so lange anzureichern, bis schlussendlich eine tatsächlich berauschende Menge des begehrten Wirkstoffs zusammen kommt. Den immensen Zeit- und Kostenaufwand ignoriert Mensch in seiner unendlichen Gier nach genügend THC für einen großen Rausch und kommt gar nicht auf die Idee, sich einfach richtiges, echtes THC reiches Marihuana beim Ticker zu kaufen. Im schlimmsten aller Fälle backt Mensch sogar noch mühevoll Kekse oder Kuchen aus den CBD Blüten für den ultimativen Kick.


Traurig aber wahr - Hanfblüten unterstehen dem Betäubungsmittelgesetz, Haftstrafen bleiben bestehen

Hersteller, Groß- und Einzelhändler von CBD Blüten reiben sich angesichts dessen ebenso ungläubig die Augen wie auch der Dealer an der Ecke. Letzterer erhofft sich einen ordentlichen Umsatzzuwachs wenn die bösen CBD Blüten endlich wieder aus der Auslage der Läden verschwinden, während es die aufstrebende Hanf-Branche erneut hart trifft. Doch schließlich müssen die ganzen THC-Zombies ihren Stoff ja weiterhin irgendwo herbekommen. Und wenn schon nicht mühevoll und kostenintensiv aus kiloweise, nahezu THC freiem Hanf selbst extrahiert, dann doch wenigstens für einen schlappen Zehner pro Gramm vom reichlich verfügbaren Schwarzmarktangebot besorgt. Klingt alles abstrus und unlogisch, wird aber durch das aktuelle Urteil desBundesgerichtshofs scheinbar so bestätigt. Ebenso wie die in vorheriger Instanz verhängten Bewährungsstrafen für die beiden verurteilten Nutzhanf-Händler.

So traurig das auch alles ist. Das Gericht hat letzendlich nur die gültigen gesetzlichen Vorgaben im Rahmen seines Ermessensspielraums dazu verwendet, den Ball  wieder auf die Spielfeldseite der Politik zu spielen. Es liegt allein in der Macht unserer aktuellen Bundesregierung die Gesetze endlich zu ändern.